Häufige Fragen
- Kann ich mich für eine Förderung in Aller.Land bewerben?
Träger, die eine Entwicklungsförderung (in der einjährigen Entwicklungsphase) in Aller.Land erhalten sollen, werden von den Ministerien für Kultur und für ländliche Räume in den dreizehn Flächenländern benannt.
Eine direkte Bewerbung von interessierten Trägern beim Programm ist nicht möglich.
Als interessierter Träger können Sie sich entweder an die beteiligten Ministerien in ihrem Bundesland wenden (sehen Sie hierzu die Liste der beteiligten Ministerien) oder direkt an das Aller.Land-Programmbüro. Wir leiten Ihre Kontaktdaten gerne an das entsprechende Ministerium in Ihrem Bundesland weiter, das Sie dann kontaktieren wird. Sie erreichen uns telefonisch werktags von 9:00 – 16:00 Uhr unter der +49 (0) 30 629384520 oder über unsere E-Mail-Adresse kontakt@allerland-programm.de. Bitte bestätigen Sie uns in Ihrer E-Mail, dass wir Ihre Kontaktdaten an das entsprechende Ministerium weitergeben dürfen.
- Liste der beteiligten Ministerien (als PDF)
- Wie finde ich meinen regionalen Ansprechpartner?
Bereitgestellte Informationen durch beteiligte Ministerien (wird laufend aktualisiert):
Niedersachsen: Projekt „Aller.Land“ zur Förderung von Kultur in ländlichen Räumen | Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Rheinland-Pfalz: Förderprogramme | Kulturland Rheinland-Pfalz (rlp.de)
Thüringen: Thüringer Staatskanzlei | Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Deutschlandweit werden insgesamt bis zu 100 Träger in ländlichen Regionen benannt, die eine Entwicklungsförderung in Aller.Land erhalten. Jedes Bundesland kann eine festgelegte Anzahl an Trägern benennen.
- Wer kann als Träger benannt werden?
Für die Entwicklungsförderung (in der einjährigen Entwicklungsphase) können ausschließlich Träger in einer ländlichen Region benannt werden.
Folgende Träger können benannt werden:
- gemeinnützige Träger, die ihren Sitz in einem ländlichen Kreis haben aus den Bereichen Kultur, politischer Bildung, Demokratieförderung, Regionalentwicklung etc. (öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige privatrechtliche Körperschaften, z. B. Vereine, Stiftungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, soziokulturelle Zentren, Religionsgemeinschaften, Kommunen usw.),
- ländliche Gebietskörperschaften(z. B. ländliche Landkreise / Städte und Gemeinden, die in einem ländlichen Landkreis liegen und ländliche kreisfreie Städte, die unter 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben).
Einzelpersonen können nicht benannt werden.
Wichtig ist: Wird die Trägerschaft in der Entwicklungsphase von einem gemeinnützigen Träger oder einer Stadt übernommen, ist es im Hinblick auf die Umsetzungsphase wichtig, die entsprechenden Landkreise zu informieren und einzubinden. In der Umsetzungsphase kann die Trägerschaft ausschließlich durch einen Landkreis übernommen werden. Dieser kann die Mittel jedoch an einen anderen Träger weiterleiten, der das Vorhaben umsetzt.
- Welche Träger werden gesucht?
Es werden Träger gesucht, die bereits Anker-Akteure bzw. Anker-Punkte in einem regionalen Netzwerk sind oder sich zu einem solchen entwickeln wollen.
Zentral ist, dass die Entwicklungsförderung für die Träger eine Chance darstellt, einen nächsten Schritt im Hinblick auf die Ausbildung eines regionalen Netzwerkes und für eine gemeinsame Konzeptentwicklung mit Partnern zu gehen.Potentielle Träger müssen in der Lage und interessiert sein,
- ein vielschichtiges Netzwerk aufzubauen und zu koordinieren,
- einen komplexen Entwicklungsprozess gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern (in der einjährigen Entwicklungsphase) aufzusetzen und zu steuern.
Weiterhin sollten sie ein Verständnis dafür haben,
- wie beteiligungsorientierte Kulturvorhaben funktionieren, bei denen die Menschen der Region im Zentrum der Arbeit stehen und die mit künstlerischen und kreativen Formaten arbeiten,
- auf welche Zielstellungen eine gemeinsame Netzwerkarbeit in einem vielschichtigen Netzwerk über mehrere Jahre hinwirken soll, das nachhaltig Kompetenzen, Inhalte und Strukturen in der Region sichert.
- Was sind beteiligungsorientierte Kulturvorhaben?
Es geht um kulturelle, künstlerische und kreative Vorhaben. Dabei stehen die Menschen in der Region im Zentrum. Sie sollen stärker selbst ins Handeln kommen und in ihrem Lebensumfeld selbst wirksam werden.
Bereits erprobte Formate sind zum Beispiel partizipative Kunst- und Dorfresidenzen, bei denen ein Künstler oder eine Künstlerin auf Einladung des Dorfes auf regionale Themen eingeht und dazu mit den Menschen vor Ort eine Antwort entwickelt. Ein anderes Beispiel sind Museen oder Theater, die sich für kokreative Prozesse öffnen und mit Menschen in der Region neue Kulturformate entwickeln. Oder es sind Freiräume, die durch eine Kommune bereit gestellt werden, die von jungen Menschen selbst gestaltet und verantwortet werden. Ebenso existieren beispielsweise Orte und Gelegenheiten für Begegnungen, die von den Bürgerinnen und Bürgern selbst entwickelt und in die Hand genommen werden werden. Viele weitere Ideen sind möglich.
- Was sind vielschichtige Netzwerke?
Vielschichtige Netzwerke entstehen, wenn verschiedene gesellschaftliche Bereiche (Kultur, Demokratiearbeit, Regionalentwicklung, usw.) und verschiedene Akteursgruppen (Zivilgesellschaft, Kommunen, Institutionen, Politik) vernetzt zusammenarbeiten.
Zentral ist, dass sich die Beteiligten auf ein gemeinsames Anliegen einigen. Mehrere Akteurinnen und Akteure in einer Region verständigen sich auf ein Thema, das eine Relevanz für die Region hat und auf eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung vor Ort reagiert, und das sie über die nächsten Jahre gemeinsam voranbringen wollen. Solche Themen sind in einigen Regionen beispielsweise die Stärkung von Begegnungsorten, von Jugendbeteiligung, des Generationen-Austausches oder der Stadt-Land-Beziehungen.
- Was ist eine ländliche Region?
Aller.Land richtet sich an ländliche Regionen, mit einem Fokus auf strukturschwache ländliche Regionen.
Im Landatlas des Thünen-Instituts (externer Link) können Sie überprüfen, ob Ihre Region in einem ländlichen Kreis liegt und damit als ländliche Region gilt. Alle grün markierten Gebiete gelten als ländlich und kommen damit grundsätzlich für das Programm in Frage.
Eine Region im Sinne des Programms Aller.Land besteht grundsätzlich aus mehreren Gemeinden. Damit ist eine Region größer als eine einzelne Einheits- oder Verbandsgemeinde und kleiner als ein Bundesland.
Darüber hinaus gilt: Die Akteurinnen und Akteure bestimmen die Region. Wichtig ist, dass sich die dort lebenden Menschen mit‚ ihrer Region identifizieren können. Als ländlich gilt eine Region, wenn die Mehrheit der Einwohnerinnen und EInwohner in einem ländlichen Kreis oder mehreren ländlichen Kreisen lebt.Bundesland- oder kreisübergreifende Regionen sind möglich, ebenso Regionen, die nur aus einem Teil eines Kreises bestehen.
- Was ist eine strukturschwache Region?
Aller.Land richtet sich an ländliche Regionen, mit einem Fokus auf strukturschwache ländliche Regionen.
Als strukturschwach gelten Regionen mit einer weniger guten sozioökonomischen Lage entsprechend der Typisierung durch das Thünen-Institut für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen. Dabei geht es um die sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen für die dort lebenden Menschen. Für die Berechnung werden neun Indikatoren aus den Bereichen Einkommen, Beschäftigung, Gesundheit, Bildung und Wohnen sowie öffentliche Dienstleistungen berücksichtigt. Für das Programm Aller.Land wurden jeweils die strukturschwächsten Kreise pro Bundesland durch das Thünen-Institut bestimmt.
- Können auch Städte oder städtische Einrichtungen benannt werden?
Mittelgroße Städte zwischen 35.000 und 50.000 Einwohnenden sind oft wichtige Zentren einer ländlichen Region, da hier Institutionen und Initiativen zu finden sind, die mit ihrer Arbeit in der Region wirksam sind.
Die Benennung einer Stadt bzw. eines gemeinnützigen Trägers mit Sitz in einer Stadt mit 35.000 bis 50.000 Einwohnenden in einem ländlichen Landkreis ist daher in begründeten Fällen möglich. Voraussetzung ist, dass sie ein Vorhaben in der umliegenden ländlichen Region mit Partnerinnen und Partnern aus der Region entwickeln möchten und die Vorhaben so gestaltet werden, dass ein überwiegender Teil der Fördermittel für Vorhaben in den ländlichen Räumen zur Verfügung steht. Den Unterlagen ist eine entsprechende Begründung beizufügen.
Städte mit mehr als 50.000 Einwohnenden bzw. Einrichtungen mit Sitz in einer Stadt mit mehr als 50.000 Einwohnenden können nicht als Träger benannt werden. Sie können aber als Kooperationspartnerin bzw. Kooperationspartner in die Entwicklung eines Vorhabens miteinbezogen werden. Dasselbe gilt für eine Stadt bzw. für Einrichtungen mit Sitz in einer Stadt, die nicht in einem ländlichen Landkreis liegt.
- Wozu dient die Entwicklungsförderung?
Eine Entwicklungsförderung erhalten ausschließlich Träger in ländlichen Regionen, die von den Ministerien für Kultur und die ländlichen Räume benannt wurden.
Die Entwicklungsförderung (in der einjährigen Entwicklungsphase) dient dazu, die gemeinsame Entwicklung einer Konzeption durch verschiedene Partnerinnen und Partner und die Entwicklung eines vielschichtigen Netzwerkes zu fördern.
Wichtig ist:
- Der Aufbau eines vielschichtigen Netzwerks aus Akteurinnen und Akteuren, die an diesem Thema arbeiten wollen: Das Netzwerk sollte sowohl unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche beinhalten (z.B. Kultur, Bildung, Demokratiearbeit, Regionalentwicklung) als auch unterschiedliche Akteursgruppen (Kommunen, Zivilgesellschaft, Institutionen, Politik) miteinander in Austausch bringen.
- Die gemeinsame Erarbeitung eines Vorhabens, das die Menschen der Region selbst ins Handeln bringt. Künstlerische und kreative Formate sollen hier eine entscheidende Rolle spielen.
- Voraussetzung dafür ist, dass sich die Netzwerkpartner auf ein gemeinsames Anliegen verständigen, auf ein gesamtgesellschaftliches Thema, das für die Region besonders relevant ist, und das sie gemeinsam angehen möchten.
- Was umfasst die Entwicklungsförderung?
Pro benannter Region stellt das Programm in der einjährigen Entwicklungsphase bis zu 40.000 Euro zur Verfügung.
Gefördert werden bis zu 100% der Kosten entsprechend der Regelungen der ANBest-P (externer Link).Förderfähig sind:
- Honorare oder Personalkosten für Koordination, Organisation, Konzeptentwicklung
- Honorare für Prozessbegleitung
- Sachkosten für Recherchen, Reisen, Beratungen
- Sachkosten für eine erste Erprobung, z. B. ein partizipatives Kulturprojekt, ein künstlerisches Projekt etc.
Investitionskosten sind im Rahmen der Entwicklungsförderung nicht förderfähig.
- Wie erhalte ich weitere Informationen?
Träger in ländlichen Regionen, die von den Ministerien für Kultur und die ländlichen Räume benannt wurden, erhalten weitere Unterlagen, wie die Förderkriterien oder ein Online-Formular zur Einreichung von Unterlagen.
- Welche Unterlagen sollen benannte Träger wann einreichen?
Die Frist zur Einreichung von Unterlagen durch die benannten Träger in ländlichen Regionen ist der 13.11.2023
Sie haben folgende Unterlagen einzureichen:
- Kurzbeschreibung der Region,
- regionales Thema, bzw. Anliegen, auf das das Projekt reagieren will,
- eine erste Idee für ein längerfristiges beteiligungsorientiertes Kulturvorhaben, das in der Entwicklungsphase weiter ausgearbeitet werden soll,
- Vorgehen in der Entwicklungsphase,
- Kosten- und Finanzierungsplan,
- Grundlagendokumente der Antragstellerin bzw. des Antragstellers,
- schriftliche Bestätigung der Länderministerien (Benennung),
- schriftliche Interessensbekundung des Landkreises (Vordruck)
- Was passiert nach der Entwicklungsförderung?
Auf Grundlage der eingereichten Konzepte werden bis zu 30 Regionen für die Förderung in der Umsetzungsphase durch ein Juryverfahren ausgewählt.
Für die Umsetzung der ausgewählten Vorhaben stehen jeweils bis zu 1,5 Mio. Euro an regionalen Gestaltungsmitteln zur Verfügung. Der Kofinanzierungsanteil von mindestens 10% kann von den beteiligten Landkreisen, Kommunen, Bundesländern oder über andere Drittmittel erbracht werden. Eine Personalstelle von 50% soll bei der Kommunal- und Kreisverwaltung angesiedelt sein. Diese Stelle kann als Kofinanzierung eingebracht oder über die Förderung von Aller.Land finanziert werden. Zusätzlich zu den regionalen Gestaltungsmitteln sind im Programm bis zu 12 Mio. Euro für Anschaffungen und Ausstattungen geplant. Diese werden von den beteiligten Regionen im Programmverlauf separat beantragt.
Die geförderten Regionen werden während der Umsetzung ihrer Vorhaben eng begleitet und erhalten Möglichkeiten für einen deutschlandweiten Wissenstransfer und kollegialen Austausch zwischen den Regionen sowie berufsbegleitende Qualifizierungen für die Projektmitarbeitenden.